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Allgemeine Geschäftsbedingungen


I) Allgemeines


Vorbemerkungen
Das Unternehmen MICHELE UFER MENTALCOACHING & ADVENTURE PROJECTS, im Folgenden MICHELE UFER genannt, veranstaltet so genannte offene und Inhouse-Programme in den Bereichen Coaching und Reisen.

Unter dem Begriff Coaching (es gelten die Abschnitte I + II dieser AGB) sind unsere Angebote zur Persönlichkeits-, Team- und Organisationsentwicklung zusammengefasst, z.B. Trainings, Coachings, Beratung, Workshops, Corporate Events, Vorträge, Assessment Center etc.).

Der Bereich Reisen (es gelten die Abschnitte I + III dieser AGB) umfasst insbesondere unsere freizeitorientierten Angebote wie (Fern-)Reisen, Erlebnistage sowie unsere CoachingReisen, die Kombination aus Aktiv- und Erlebnisreise mit Elementen der Persönlichkeitsentwicklung.

Offene Programme sind solche, die in den Medien von MICHELE UFER (Print/Online) oder in Anzeigen öffentlich ausgeschrieben sind und zu denen sich Teilnehmer als Einzelteilnehmer anmelden. Inhouse-Programme sind solche, die firmenintern bzw. für geschlossene Gruppen durchgeführt werden.

Geltungsbereich
Die folgenden Bedingungen liegen allen, auch künftigen Rechtsgeschäften/Verträgen zwischen MICHELE UFER und dem Vertragspartner/Auftraggeber/Teilnehmer, im Folgenden Kunde genannt, zugrunde. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn im weiteren Verlauf einer Geschäftsbeziehung eine ausdrückliche Bezugnahme auf diese allgemeinen Bedingungen nicht mehr erfolgt.

Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen zu unseren Ungunsten abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich der Geltung zugestimmt.

Im Einzelfall können Zusatzbedingungen ergänzend als Vertragsbestandteil individualvertraglich vereinbart werden. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen entfalten jedoch nur dann Wirksamkeit, wenn sie im Einzelfall ausgehandelt sind und von MICHELE UFER schriftlich bestätigt werden.

Für Verträge, die durch MICHELE UFER lediglich vermittelt, jedoch direkt von einem anderen Unternehmen erfüllt und abgerechnet werden, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des anderen Unternehmens.

Datenschutz, vertrauliche Informationen
Die Vertragsparteien sind verpflichtet, über bekannt gewordene wesentliche und nicht allgemein bekannte betriebliche, geschäftliche und private Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages und kann nur durch die Vertragsparteien selbst schriftlich aufgehoben werden.

Die Vertragsparteien werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten oder nutzen. Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit schriftlicher Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben.

Die Kunden offener Programme erhalten eine Teilnehmerliste zwecks Bildung von Fahrgemeinschaften etc. Falls die Aufnahme in die Liste nicht gewünscht wird, kann dies MICHELE UFER gegenüber bei Buchung oder mit Erhalt der Buchungsbestätigung gesondert erklärt werden.

Soweit von dem Kunde nichts anderes angegeben, wird MICHELE UFER ihn zukünftig über unsere Programme informieren. Der Kunde kann seine Einwilligung hierzu jederzeit widerrufen.

Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit nicht anders vereinbart, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Kunden ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

Als Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Vertragsparteien ergebenden Streitigkeiten wird das für unseren Sitz in Dortmund örtlich zuständige Gericht vereinbart. MICHELE UFER ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Vertragspartners zu klagen.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die den Vertragszweck und den von MICHELE UFER beabsichtigten wirtschaftlichen Erfolg sicherstellen. Hilfsweise sind die gesetzlichen Bestimmungen heranzuziehen.
Dortmund, Juli 2008


II) COACHING

Vertragsschluss, Änderungsvorbehalt
Vertragsschlüsse zwischen MICHELE UFER und seinen Kunden kommen wie folgt zustande:

bei offenen Programmen: Die Anmeldungen der Kunden haben schriftlich per Brief, per Telefax oder per E-Mail zu erfolgen. Ein Vertragsschluss mit MICHELE UFER kommt erst dann verbindlich zustande, wenn die Anmeldung/Teilnahme schriftlich durch MICHELE UFER gegenüber dem Kunden bestätigt wird (Auftrags-/Buchungsbestätigung). Der Inhalt dieser Bestätigung ist für die Vertragsabwicklung maßgebend. Die Berücksichtigung der Anmeldungen erfolgt nach ihrem zeitlichen Eingang. Entscheidend ist der Posteingangsstempel von MICHELE UFER. Dies gilt insbesondere bei einer begrenzten Teilnehmerzahl.

bei Inhouse-Programmen: bekundet ein Kunde sein Interesse an der Durchführung eines Inhouse-Programms, so unterbreitet MICHELE UFER diesem schriftlich ein entsprechendes Angebot. An dieses Angebot fühlt sich MICHELE UFER insgesamt zwei Monate gebunden. Die 2-Monatsfrist errechnet sich beginnend ab dem Angebotsdatum. Grundlage der Geschäftsbeziehung ist der jeweilige Vertrag bzw. die schriftliche Beauftragung, in dem der Leistungsumfang sowie die Vergütung festgehalten werden. Der Vertrag gilt als angenommen, sobald uns der vom Kunde unterschriebene Vertrag bzw. die Beauftragung vorliegt.

Mündliche Beauftragungen von MICHELE UFER durch die Kunden, sonstige Abreden und Nebenabreden sowie nachträgliche Vertragsänderungen sind für MICHELE UFER grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, dass diese von MICHELE UFER schriftlich bestätigt und/oder die derartigen Abreden zugrundeliegenden Leistungen tatsächlich von MICHELE UFER durchgeführt werden/wurden. Im letzteren Fall bestimmt sich der Leistungsumfang nach den tatsächlichen durch MICHELE UFER erbrachten Leistungen.

In der Regel zieht MICHELE UFER zur Auftragsabwicklung freie Mitarbeiter hinzu. Die Geschäftsbeziehung besteht jedoch weiterhin zwischen MICHELE UFER und dem Kunden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Leistungsbeschreibungen von MICHELE UFER in Prospekten, etc. sind unverbindlich.

MICHELE UFER ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes das Leistungsbild einseitig geringfügig zu ändern, soweit der Gesamtcharakter des Programms, d.h. dessen wesentlichen Inhalte und dessen Ausgestaltung nicht verändert werden und zudem die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Geringfügige Änderungen liegen insbesondere vor, wenn z.B. der ursprüngliche Trainer durch Krankheit verhindert ist oder Ablauf und Inhalt an den Coaching-Prozess angepasst werden. Oben genannte Änderungen berechtigen den Kunden nicht zur Ausübung von Gewährleistungsrechten.

Jede der Vertragsparteien kann gegenüber dem anderen Vertragspartner eine wesentliche Änderung des vereinbarten Leistungsumfanges beantragen. Dies hat in schriftlicher Form zu erfolgen. Nach Erhalt eines Änderungsantrages wird der Empfänger überprüfen, ob und zu welchen Bedingungen die gewünschte Vertragsänderung durchgeführt werden kann und dem Antragsteller die Zustimmung oder Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen.

Preise
Alle Preise verstehen sich zzgl. der anfallenden Hotelkosten, die der Kunde direkt mit dem jeweiligen Hotel abrechnet, sowie zzgl. der zur Zeit der Leistung gültigen Mehrwertsteuer. Wird innerhalb des Vertragszeitraumes der Mehrwertsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Mehrwertsteuersätzen als getrennt vereinbart.

Die Preisangaben bei Inhouse-Programmen beziehen sich auf die in der Auftragsklärung besprochene Personenzahl sowie die beschriebenen Leistungen. Es besteht kein Anspruch auf Kostenreduzierung, wenn die Teilnehmerzahl sinkt.

Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich als im Preis vereinbart ausgewiesen werden, sind Nebenleistungen, die gesondert entlohnt werden.

Wenn nicht anders angegeben, sind vom Kunde je nach Bedarf folgende Kosten zusätzlich zu übernehmen: Unterbringung und Verpflegung sowie Fahrtkosten der Mitarbeiter von MICHELE UFER in Höhe von € 0,47/km (ggf. Transportkosten von € 0,79/km bei Einsatz eines Transporters bzw. € 0,89/km bei Anhängerfahrten) bzw. Bahnfahrten 1. Klasse.

Zahlungsbedingungen
Der Anspruch auf Zahlung entsteht für jede einzelne Leistung, sobald diese von MICHELE UFER erbracht wurde.

Rechnungen von MICHELE UFER sind sofort nach Zugang der Rechnung fällig und ohne Abzug zu begleichen.

Der Kunde ist verpflichtet, in Rechnung gestellte, abrechnungsfähige Teilleistungen gesondert zu vergüten. Im Übrigen ist MICHELE UFER bei langfristigen Verträgen berechtigt, Abschlagszahlungen, die in einem angemessenen Verhältnis zu den bereits durchgeführten Arbeiten stehen, zu verlangen.

Bei Vertragsschlüssen, die sich auf sogenannte offene Programme beziehen, ist der Kunde verpflichtet, den jeweiligen Rechnungsbetrag vor Programmbeginn auszugleichen. Das genaue Fälligkeitsdatum der Zahlung ist der entsprechenden Rechnung zu entnehmen.

Als Zahlungseingang gilt der Tag der Gutschrift auf unserem Konto.

Wird ein Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen –gerechnet ab dem Rechnungsdatum– ausgeglichen, so gerät der Kunde in Verzug. MICHELE UFER ist berechtigt, ab dem 31. Tag –gerechnet ab dem Rechnungsdatum– Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, soweit der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist und in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, soweit der Kunde Verbraucher gem. § 13 BGB ist, zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschaden bleibt vorbehalten.

Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen, unter Berechnung aller Einziehung- und Diskontspesen.

Zahlungen sind für MICHELE UFER grundsätzlich kostenfrei. Dies gilt auch für Zahlungen aus dem Ausland und auch dann, wenn eine Transaktionsgebühr anfällt. Die Kosten des Zahlungsverkehrs gehen stets zu Lasten des Schuldners der Zahlung.

Abtretungen durch den Kunden von gegen MICHELE UFER gerichteten Ansprüchen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung von MICHELE UFER. Eine Aufrechnung gegen Ansprüche von MICHELE UFER ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen zulässig. Gleiches gilt für Gegenansprüche, die ein Leistungsverweigerungsrecht nach §§ 273, 320 BGB begründen.

Durchführung + Erfolg
Die Entscheidung über die Art und Weise der Durchführung der Programme, der angewandten Arbeitsmaterialien und Methoden obliegt im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages allein MICHELE UFER.

Stellt MICHELE UFER während des Programms fest, dass Änderungen am ursprünglich mit dem Kunden vereinbarten Konzept nötig sind (z.B. durch gruppendynamische Prozesse, Gelände-/Witterungsbedingungen oder behördliche Verfügungen), so entscheiden sie über Art und Umfang der Änderung im Rahmen ihres fachlichen Ermessensspielraums. MICHELE UFER wird den Kunden über die als nötig erachteten konzeptionellen, methodischen oder didaktischen Veränderungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt informieren. Es besteht kein Recht des Kunden, den vereinbarten Preis zu kürzen.

MICHELE UFER ist berechtigt und verpflichtet, die Programme zu unterbrechen, soweit sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass aufgrund der Fortführung der Veranstaltung eine Gesundheitsgefährdung oder ein Sicherheitsrisiko für die Kunden nicht ausgeschlossen werden kann. MICHELE UFER behält sich das Recht vor, einzelne Teilnehmer aufgrund ihrer gesundheitlichen Eignung von einzelnen Maßnahmen auszuschließen. Es besteht jedoch Einigkeit zwischen den Vertragsparteien, dass möglichst alle Teilnehmer an den Einzelmaßnahmen aktiv teilnehmen sollen.

MICHELE UFER kann den Erfolg des Programms nicht garantieren, wird aber nach bestem Wissen und Gewissen gemeinsam mit den Vertragspartnern den Erfolg des Programms anstreben.

Rücktritt, Stornierung und Terminverschiebung
Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten, jedoch nur mit schriftlicher Erklärung. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei MICHELE UFER.

Erfolgt ein Rücktritt oder wird die Teilnahme an einer Veranstaltung nicht angetreten, kann MICHELE UFER eine angemessene Entschädigung verlangen. Diese beträgt in % der Kosten:
ab 84. bis inkl. 57. Tag vor Durchführungsbeginn 10%
ab 56. bis inkl. 29. Tag vor Durchführungsbeginn 30 %
ab 28. bis inkl. 15. Tag vor Durchführungsbeginn 50 %
ab 14. bis inkl. 08. Tag vor Durchführungsbeginn 80 %
ab 7. Tag vor Durchführungsbeginn 100 %

Nimmt der Kunde die Leistung ganz oder teilweise nicht in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch.

Keinerlei Kosten entstehen bei offenen Programmen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.

Umbuchungswünsche bei offenen Angeboten können, sofern ihre Durchführung möglich ist, nur nach vorherigem Rücktritt unter den vorgenannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.

Bei Verschiebung eines Inhouse-Termins ist der Kunde berechtigt, bis 57 Tage vor geplantem Durchführungsbeginn einmalig einen Ersatztermin zu benennen. Die bereits angefallenen Kosten muss der Kunde in jedem Fall bezahlen.

Bei Absage eines Inhouse-Termins hat der Kunde den oben genannten pauschalierten Prozentsatz der vereinbarten Gesamtsumme zu bezahlen, mindestens jedoch die angefallenen Kosten. Die Kosten für Fremdleistungen (Anreise, Verpflegung, Übernachtungen, Trainingsmaterial, Transfers, sonstige Dienstleister), gehen grundsätzlich zu Lasten des Kunden.

Das Recht von MICHELE UFER, einen höheren Aufwand und/oder Schaden geltend zu machen, bleibt ausdrücklich vorbehalten. Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, hinsichtlich der oben genannten Pauschalen nachzuweisen, dass MICHELE UFER ein geringerer Schaden und/oder Aufwand entstanden ist.

MICHELE UFER ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vom Vertrag zurückzutreten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der vorgesehene Coach wegen Krankheit verhindert ist, das Programm durchzuführen und kein geeigneter Ersatz für diesen beschafft werden kann, wenn aufgrund höherer Gewalt und/oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse, die Veranstaltung nicht stattfinden kann. MICHELE UFER ist in diesem Fall berechtigt, Ersatztermine anzubieten. Ein wichtiger Grund ist ebenfalls gegeben, wenn der Kunde durch sein Verhalten das Ansehen von MICHELE UFER schädigt.

Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl von sechs Personen wird die offene Veranstaltung spätestens 14 Tage vor Beginn abgesagt und der bereits eingezahlte Teilnehmerbetrag zurückerstattet.

Copyright, Nutzungsrechte
Das Urheberrecht an Arbeitsmappen und sonstigen Unterlagen und Materialien gebührt allein MICHELE UFER. Der Kunde hat nicht das Recht, diese Unterlagen ganz oder auszugsweise fotomechanisch oder elektronisch zu reproduzieren, in Speichermedien aufzunehmen oder in irgendeiner Form zu verbreiten. Jede Nachahmung –auch von Teilen– ist unzulässig. Auch ein Ton- oder Videomitschnitt des Programms ist ohne schriftliche Genehmigung von MICHELE UFER nicht gestattet.

MICHELE UFER überträgt die ausschließlichen Nutzungsrechte aller im Rahmen dieses Auftrags geschaffenen Ideen und Arbeiten auf den Kunde ausschließlich für den im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Verwendungszweck.

Nutzt der Kunde abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe oder Ideen, die eine geistige Schöpfung von MICHELE UFER oder beauftragten Dritten darstellt, außerhalb des Auftrags, so ist eine gesonderte Honorarabsprache zu treffen.

Bei Verstößen des Kunden gegen vertragliche und/oder gesetzliche Vorschriften, die die Rechte, insbesondere die Urheberrechte von MICHELE UFER schützen, hat MICHELE UFER gegenüber dem Kunden einen Auskunfts- und Unterlassungsanspruch. Darüber hinaus haftet der Kunde gegenüber MICHELE UFER für den hieraus resultierenden Schaden.

Weltanschauliche Neutralität
Die Programme von MICHELE UFER beruhen auf einer fundierten wissenschaftlichen Grundlage –nicht auf Ideologie oder Sektenkult. Deshalb distanziert sich MICHELE UFER auch entschieden von Organisationen wie Scientology und dergleichen und lehnt jegliche Zusammenarbeit mit dieser oder ähnlichen Organisation sowie ihnen nahe stehenden Unternehmen ab. MICHELE UFER erklärt, dass er nicht Mitglied der IAS (International Association of Scientologists) war oder ist und dass er nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard (z.B. Technologie zur Führung eines Unternehmens) und/oder sonst einer mit Scientology zusammenhängenden Technologie arbeitet, sondern sie vollständig ablehnt. Dies gilt auch für alle weiteren Teammitglieder. MICHELE UFER bestätigt, keine Schulungen, Kurse oder Seminare nach den genannten Technologien selbst zu besuchen oder bei anderen zu veranlassen bzw. dafür zu werben. Sollte sich eine Aussage als unwahr herausstellen, so ist der Vertrag in allen Bestimmungen von Beginn an unwirksam.

Haftungsbeschränkung
Die Teilnahme an allen Programmen/Aktivitäten erfolgt auf eigene Gefahr.

Der Kunde prüft selbst, ob er sich den Anforderungen des Programms gewachsen fühlt. Er trägt für sein Handeln sowie seine körperliche und geistige Gesundheit/Verfassung selbst die Verantwortung. MICHELE UFER übernimmt keine Haftung für Nachteile des Kunden, die daraus entstehen, dass die nötigen Voraussetzungen in der Person des Kunden nicht vorliegen.

Der Kunde haftet für Schäden, die sich aufgrund von ihm schuldhaft gemachter falscher Angaben ergeben.

MICHELE UFER ist verpflichtet, die übertragenen Arbeiten mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen durchzuführen. Dennoch haftet MICHELE UFER nicht für den Fall, dass der Erfolg einer von MICHELE UFER vorgeschlagenen Maßnahme hinter den Erwartungen des Kunden zurückbleibt. MICHELE UFER übernimmt keine Haftung dafür, dass der Kunde die erworbenen Kenntnisse und erhaltenen Ratschläge tatsächlich für sich individuell nach seinen persönlichen Vorstellungen verwerten kann, d.h. es besteht keine Haftung von MICHELE UFER für einen bestimmten Erfolg –insbesondere nicht für einen solchen, den sich der Kunde selbst gesetzt hat.

MICHELE UFER haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Erfüllungsgehilfen ist die Haftung zudem auf Vorsatz begrenzt.

MICHELE UFER haftet im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung. Die Haftungssumme beträgt € 1.500.000,- bei Personenschäden, € 500.000,- bei Sachschäden und € 75.000,- bei Vermögensschäden.

Bei Beeinträchtigung oder Ausfall der vertraglichen Leistungen durch höhere Gewalt wie Unerreichbarkeit des Veranstaltungsortes, Witterungseinflüsse, unverschuldeter Ausfall von Leistungsträgern o. ä. ist MICHELE UFER von jeglicher Schadensersatzpflicht befreit; der vertragliche Vergütungsanspruch bleibt unberührt. Dazu gehört ebenfalls die Situation, dass eine Veranstaltung aus ökologischen oder anderen Gründen des Naturschutzes nicht wie ursprünglich geplant durchgeführt werden kann. Insbesondere sind hierzu Fels- und andere Geländesperrungen zu zählen. Ergeben sich hieraus während einer Veranstaltung Einschränkungen für den geplanten Ablauf, ist MICHELE UFER berechtigt, die Veranstaltung im Sinne dieser Gesetze abzuändern und ersatzweise gleichwertige Leistungen anzubieten. Soweit MICHELE UFER durch höhere Gewalt Mehraufwendungen entstehen, erhöht sich der Vergütungsanspruch gegen den Kunden entsprechend.

MICHELE UFER übernimmt keine Haftung für jegliche Schäden, die durch Netzwerk- und Serverfehler, Leitungs- und Übertragungsstörungen, Viren oder Störung des Postweges entstanden sind. Für die endgültige Überprüfung sämtlicher übertragener bzw. versandter Daten ist der Kunde verantwortlich.

MICHELE UFER haftet nicht für Schäden und Folgeschäden, soweit der Kunde selbst oder Dritte die uns überlassenen Materialien, Dokumente oder Informationen verändert oder verfälscht haben.

MICHELE UFER haftet nicht für Fremdleistungen sowie dadurch bedingte Beschädigungen, Unglücksfälle, Verlust, Diebstahl und sonstige Unregelmäßigkeiten, sofern wir nur als Vermittler auftreten.

Wird im Rahmen einer Veranstaltung oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linien- oder Charterverkehr erbracht, so sind dies Fremdleistungen. MICHELE UFER haftet auch dann nicht, wenn die Mitarbeiter von MICHELE UFER an diesen Leistungen teilnehmen.

Können die Mitarbeiter von MICHELE UFER wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder einer sonstigen von ihnen nicht verschuldeten Verhinderung die Veranstaltung nicht zum vereinbarten Termin abhalten, so sind wir verpflichtet alsbald möglich Ersatzmitarbeiter oder einen Ersatztermin zu benennen. Schadenersatzansprüche des Kunden gegen MICHELE UFER sind ausgeschlossen.

Sämtliche Ansprüche, insbesondere Gewährleistungsansprüche gegen MICHELE UFER verjähren in einem Jahr.

Mängelrüge
Sollte der Kunde wider Erwarten Grund zur Beanstandung haben, so ist er verpflichtet, dies MICHELE UFER sofort schriftlich mitzuteilen.

Mängelrügen und Gewährleistungsansprüche sind – soweit sie offensichtlich sind – unverzüglich während der Dauer des Programms schriftlich gegenüber MICHELE UFER zu erheben bzw. geltend zu machen. Unterbleibt diese Mängelanzeige, sind sämtliche Ansprüche betreffend die Gewährleistung ausgeschlossen.

Sollte der Kunde eine Dienstleistung komplett in Frage stellen, muss diese Bemängelung durch ein von einem Dritten erstelltes, seriöses Gutachten untermauert werden.

Sofern eine gerechtfertigte Mängelrüge erfolgt, muss MICHELE UFER die Möglichkeit eingeräumt werden, nach seiner Wahl nachzubessern oder Ersatz zu beschaffen. Hierzu hat der Kunde eine angemessene Frist zu setzen. Sollte diese Nachbesserung nachweislich erfolglos bleiben, so hat der Kunde das Recht auf Minderung oder Wandlung. In jedem Fall aber ist die Haftung auf die Höhe des betreffenden Auftrags/Preises begrenzt. Haftungen, die auf der Verletzung eines Urheberrechts oder auf Ansprüchen Dritter basieren, übernimmt MICHELE UFER nicht.

Mitwirkungs- und Informationspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Leistungserbringung relevanten Informationen sowie besondere Arbeitserschwernisse, die ihm bekannt sind oder bekannt sein müssen, MICHELE UFER vor Arbeitsbeginn unverzüglich mitzuteilen bzw. anzuzeigen. Dies gilt bei offenen und Inhouse-Programmen gleichermaßen.

Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, eigenständig dafür Sorge zu tragen, dass aus seiner Sicht eine ungehinderte/unbeschränkte Teilnahme am Programm bzw. der Veranstaltung erfolgen kann.

Der Kunde erhält bei offenen Programmen bis 14 Tage vor Programmbeginn ein ausführliches Anschreiben mit allen notwendigen Einzelheiten und Unterlagen. Sollte er bis 7 Tage vor Programmbeginn wider Erwarten kein solches Schreiben erhalten, so besteht eine Mitwirkungspflicht des Kunden darin, MICHELE UFER umgehend zu benachrichtigen.

Im Falle der Durchführung von Inhouse-Programmen verpflichtet sich der Kunde, den Mitarbeitern von MICHELE UFER ungehinderten Zugang zu den Geschäftsräumlichkeiten/Seminarräumen zu verschaffen und die notwendige Ausstattung zu beschaffen.

Soweit der Kunde den oben genannten geregelten Mitwirkungs- und Informationspflichten nicht genügt und es hierdurch im Zuge der Vertragsabwicklung zu Verzögerungen, Leistungsbeeinträchtigungen usw. kommt, haftet der Kunde für den durch die Verletzung der Mitwirkungs- und Informationspflichten verursachten Schaden.

Im Falle der Verletzung der geregelten Mitwirkungs- und Informationspflichten durch den Kunden verpflichtet sich dieser zudem, MICHELE UFER insoweit von Ansprüchen Dritter freizustellen, soweit der Eintritt des Schadens auf einer Verletzung der Mitwirkungs- und Informationspflichten des Kunden beruht.


III) REISEN

Vertragsschluss
Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde MICHELE UFER den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der jeweiligen Reiseausschreibung und den Hinweisen zur Reise verbindlich an. Die Buchung kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen.

Sie erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Kunde wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

Ein Vertragsschluss mit MICHELE UFER kommt erst dann verbindlich zustande, wenn die Anmeldung/Teilnahme schriftlich durch MICHELE UFER gegenüber dem Kunden bestätigt wird (Buchungsbestätigung). Der Inhalt dieser Bestätigung ist für die Vertragsabwicklung maßgebend. Die Berücksichtigung der Anmeldungen erfolgt nach ihrem zeitlichen Eingang. Entscheidend ist der Posteingangsstempel von MICHELE UFER.

Grundlage dieses Vertrags sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von MICHELE UFER für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen. Sonderwünsche und Anmeldungen unter einer Bedingung sind nur dann gültig, wenn sie von MICHELE UFER schriftlich bestätigt werden.

Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von MICHELE UFER nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von MICHELE UFER hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.

Orts- und Hotelprospekte, die nicht von MICHELE UFER herausgegeben werden, sind für MICHELE UFER und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Vertragspartner zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von MICHELE UFER gemacht wurden.

Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von MICHELE UFER vom Inhalt der Buchung/Reiseanmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von MICHELE UFER vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist MICHELE UFER die Annahme durch ausdrückliche schriftliche/mündliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.

Zahlungsbedingungen
Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 20% des Reisepreises pro Person fällig, die innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen ist. Sie wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung muss unaufgefordert 28 Tage vor Reiseantritt beglichen sein. Als Zahlungseingang gilt der Tag der Gutschrift auf dem Konto von MICHELE UFER.

Bei kurzfristigen Buchungen, die weniger als 14 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der Gesamtreisepreis unverzüglich nach Erhalt des Sicherungsscheines fällig und an MICHELE UFER zu entrichten.

Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von € 651k Abs. 3 BGB erfolgen.

Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist MICHELE UFER berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und dem Vertragspartner mit Rücktrittskosten zu belasten.

Zahlungen sind für MICHELE UFER grundsätzlich kostenfrei. Dies gilt auch für Zahlungen aus dem Ausland und auch dann, wenn eine Transaktionsgebühr anfällt. Die Kosten des Zahlungsverkehrs gehen stets zu Lasten des Schuldners der Zahlung.

Rücktrittsentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte sowie Versicherungsprämien sind sofort fällig.

Leistungen

Umfang und Art der von MICHELE UFER vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung der konkreten Reise in Verbindung mit der individuellen Buchungsbestätigung. Maßgebend hinsichtlich der Termine, Abflug- und Reisezeiten etc. ist allein der Inhalt der Bestätigung in Verbindung mit der Buchung und sonstigen wirksam getroffenen Abreden.

Bezüglich der Reiseausschreibung behält sich MICHELE UFER ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibungen zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

Die Angaben in der mit der Buchungsbestätigung verschickten Reiseinformation zu der jeweiligen Reise sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Da sich aber einzelne Bestimmungen oder Teilaspekte der Reise ändern können, kann für die ganzjährige Gültigkeit dieser Informationen keine Gewähr übernommen werden.

Unternehmungen (z.B. Theater- und Konzertbesuche, Rundflüge, Sportveranstaltungen), die in den ausführlichen Reiseverläufen mit dem Zusatz "Gelegenheit" oder "Möglichkeit" bezeichnet werden, sind selbst nicht Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistungen, mit ihnen eventuell verbundene Kosten sind nicht im Reisepreis enthalten.

Falls eine Reise mit Halb- oder Vollpension ausgeschrieben ist, beginnt die angegebene Verpflegung mit dem ersten Abendessen im Zielland und endet mit dem Frühstück am letzten Tag im Zielland, sofern unter der Rubrik Leistung im Katalog nichts anderes aufgeführt ist.

Der erste und der letzte Tag der gebuchten Reise dienen in erster Linie der Erbringung der Beförderungsleistung.

Wird auf Wunsch des Kunden ein individueller Reiseablauf zusammengestellt, so ergibt sich die Leistungsverpflichtung von MICHELE UFER ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot an den Kunden und der jeweiligen Buchungsbestätigung.

Flugbeförderung, Rückflugbestätigung
Die Gestaltung des Flugplanes und dessen Einhaltung liegen im Wesentlichen im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaften und der staatlichen Koordinierungsbehörden. Kurzfristige Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung, der ausführenden Fluggesellschaften und des Fluggerätes sind teilweise nicht vermeidbar. Kunden, die zusätzlich eine individuelle Verlängerung gebucht haben, wird daher dringend empfohlen, sich vor dem Rückflug direkt bei der Fluggesellschaft über den genauen Zeitpunkt des Rückfluges zu informieren und den Rückflug bestätigen zu lassen.

Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von MICHELE UFER nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

Stellt MICHELE UFER während der Reise fest, dass Änderungen am ursprünglichen Ablauf nötig sind (z.B. durch gruppendynamische Prozesse, Gelände-/Witterungsbedingungen oder behördliche Verfügungen), so entscheidet MICHELE UFER über Art und Umfang der Änderung im Rahmen des fachlichen Ermessensspielraums. MICHELE UFER wird den Kunden über die als nötig erachteten konzeptionellen, methodischen oder didaktischen Veränderungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt informieren. Es besteht kein Recht des Kunden, den vereinbarten Preis zu kürzen.

MICHELE UFER ist berechtigt und verpflichtet, die Programme bzw. einzelne Aktivitäten zu unterbrechen, soweit sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass aufgrund der Fortführung eine Gesundheitsgefährdung oder ein Sicherheitsrisiko für die Kunden nicht ausgeschlossen werden kann. MICHELE UFER behält sich das Recht vor, einzelne Kunden aufgrund ihrer gesundheitlichen Eignung von einzelnen Maßnahmen auszuschließen. Es besteht jedoch Einigkeit zwischen den Vertragsparteien, dass möglichst alle Teilnehmer an den Aktivitäten teilnehmen sollen.

Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages lediglich im Falle der nach Abschluss des Reisevertrages eingetretenen, bei Vertragsabschluss unvorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Fluggebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang möglich, wie sich die Erhöhung pro Kopf bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Zugang der Reisebestätigung beim Kunden und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin verlangt werden, sind nicht zulässig.

Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% oder bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn MICHELE UFER in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Vertragspartner aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde muss diese Rechte unverzüglich nach Erklärung der Preiserhöhung geltend machen.

Rücktritt/Umbuchung durch den Kunden, Ersatzpersonen
Der Vertragspartner kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten, jedoch nur mit schriftlicher Erklärung. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei MICHELE UFER. Alle Reiseunterlagen sind der Rücktrittserklärung beizufügen. Diesbezügliche Angaben auf Buchungsbelegen (Zahlkartenabschnitt, Banküberweisung usw.) werden nicht anerkannt.

Im Falle des Rücktritts des Kunden kann MICHELE UFER eine angemessene Entschädigung für getroffene Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen, wobei sich die Höhe der Entschädigung nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom RV gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann, bestimmt. MICHELE UFER kann den Anspruch nach seiner Wahl konkret oder pauschalisiert berechnen. Pauschal werden folgende Prozentsätze des Reisepreises nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung und je angemeldetem Teilnehmer als Storno berechnet:
bis inkl. 46. Tag vor Reisebeginn 10 %
ab 45. bis inkl. 22. Tag vor Reisebeginn 30 %
ab 21. bis inkl. 15. Tag vor Reisebeginn 50 %
ab 14. bis inkl. 08. Tag vor Reisebeginn 80 %
ab 7. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt 90 %

MICHELE UFER behält sich vor, in Abweichung von den genannten Pauschalbeträgen im Einzelfall eine höhere, konkret berechnete Entschädigung zu fordern. Es steht dem Kunden stets frei -auch bei Berechnung der pauschalierten Entschädigung- nachzuweisen, dass ein Schaden nicht, oder nicht in der von MICHELE UFER berechneten Höhe entstanden ist.

Umbuchungen (z.B. von Reisetermin, Reiseziel, Unterkunft, Beförderungs- oder Tarifart, bei Flugreisen auch der Buchungsklasse und der Flugverbindungen) sind grundsätzlich nur durch Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den oben genannten Bedingungen (Rücktrittsentschädigung) und nachfolgender Neuanmeldung möglich. Voraussetzung jeder Umbuchung ist die Verfügbarkeit der Leistung.

Abweichende Rückflugtermine bzw. Verlängerungen auf eigene Faust sind auf Anfrage möglich. Die Gebühr beträgt mindestens € 100 pro Person zuzüglich der Mehrpreise zu den durch diese Änderung ggf. veränderten Beförderungstarifen.

Sollte der Kunde die Reise nicht antreten können, hat er die Möglichkeit, bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson zu stellen, die an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt und die er MICHELE UFER zuvor anzuzeigen hat. Hierdurch entstehen tatsächliche Mehrkosten, die zu Lasten des Kunden gehen, mindestens jedoch € 100. MICHELE UFER behält sich vor, diese Person abzulehnen, so sie den besonderen Erfordernissen der Reise nicht entspricht oder ihre Einbeziehung aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprüngliche Kunde haften gegenüber MICHELE UFER als Gesamtschuldner für den Reisepreis und für sämtliche durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm anzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. MICHELE UFER wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

Kündigung durch MICHELE UFER
Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl (in der Regel sechs Personen) nicht erreicht, ist MICHELE UFER berechtigt, die Reise bis zu 21 Tage vor Reisebeginn abzusagen und vom Vertrag zurückzutreten. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

MICHELE UFER kann vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten wenn er vor Reisebeginn Kenntnis von wichtigen, in der Person des Kunden liegenden Gründen, die eine nachhaltige Störung der Reise befürchten lassen, erhält. Insofern gelten die Vereinbarungen“ Rücktritt/Umbuchungen durch den Kunde, Ersatzpersonen“.

Stört der Kunde trotz einer entsprechenden Abmahnung durch MICHELE UFER nachhaltig oder verhält er sich in solchen Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist oder sonst stark vertragswidrig, kann MICHELE UFER ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dies gilt zum Beispiel, wenn der Kunde den besonderen Anforderungen einer Reise lt. Ausschreibung hinsichtlich seines körperlichen Leistungsvermögens bzw. aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht entspricht. Kündigt MICHELE UFER, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer/Kunde selbst.

Programmänderung, Vertragsaufhebung wegen höherer Gewalt

Bei Beeinträchtigung oder Ausfall der vertraglichen Leistungen während der Reise durch höhere Gewalt wie Unerreichbarkeit des Veranstaltungsortes, behördliche Anordnungen, Witterungseinflüsse, unverschuldeter Ausfall von Leistungsträgern o. ä. ist MICHELE UFER von jeglicher Schadensersatzpflicht befreit; der vertragliche Vergütungsanspruch bleibt unberührt. Ergeben sich hieraus während einer Reise Einschränkungen für den geplanten Reiseverlauf, ist MICHELE UFER berechtigt, die Reise im Sinne dieser Gesetze abzuändern und ersatzweise gleichwertige Leistungen anzubieten.

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl MICHELE UFER als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann MICHELE UFER für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist MICHELE UFER verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Kunden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen gehen die Mehrkosten zu Lasten des Kunden.

Haftung
Die Teilnahme an allen Aktivitäten erfolgt auf eigene Gefahr. Der Kunde trägt für sein Handeln sowie seine körperliche und geistige Gesundheit/Verfassung selbst die Verantwortung.

Der Kunde prüft selbst, ob er sich den Anforderungen eines (Reise-)Programms gewachsen fühlt. Die Angaben von MICHELE UFER zu den körperlichen Anforderungen erfolgen grundsätzlich nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr, da solche Angaben nicht nur subjektiven Einschätzungen unterworfen sind, sondern auch durch äußere Umstände, wie vor allem Wetterbedingungen, stark beeinflusst werden. MICHELE UFER übernimmt keine Haftung für Nachteile des Kunden, die daraus entstehen, dass die nötigen Voraussetzungen in der Person des Kunden nicht vorliegen.

Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung internationale Abkommen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder ausgeschlossen ist, so kann sich MICHELE UFER gegenüber dem Kunden hierauf ebenfalls berufen.

Die vertragliche Haftung von MICHELE UFER gegenüber dem Kunden für Schäden aus dem Reisevertrag, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wird oder MICHELE UFER für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Für Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises je Person und Reise beschränkt.

MICHELE UFER haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und von der Buchungsbestätigung als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. MICHELE UFER haftet auch dann nicht, wenn die Mitarbeiter von MICHELE UFER an diesen Leistungen teilnehmen. Angaben über vermittelte Leistungen fremder Vertragspartner beruhen ausschließlich auf deren Angaben MICHELE UFER gegenüber; sie stellen keine eigene Zusicherung von MICHELE UFER gegenüber dem Reiseteilnehmer dar.

Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Kunden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt MICHELE UFER insoweit Fremdleistungen, sofern er in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweist. MICHELE UFER haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die der Kunde ausdrücklich hinzuweisen ist und die ihm auf Wunsch zugänglich zu machen sind. Bei Reisen mit Linienflug bedeutet dies insbesondere, dass bei Ansprüchen, die nach dem Warschauer Abkommen geregelt sind, keine weitergehenden Ansprüche MICHELE UFER gegenüber geltend gemacht werden können.

Der Kunde haftet für Schäden, die sich aufgrund von ihm schuldhaft gemachter falscher Angaben ergeben.

MICHELE UFER übernimmt keine Haftung dafür, dass der Kunde während einer Coachingreise erworbene Kenntnisse und erhaltene Ratschläge tatsächlich für sich individuell nach seinen persönlichen Vorstellungen verwerten kann, d.h. es besteht keine Haftung von MICHELE UFER für einen bestimmten Coachingerfolg –insbesondere nicht für einen solchen, den sich der Kunde selbst gesetzt hat.

Obliegenheiten des Kunden
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen, wobei MICHELE UFER die Abhilfe verweigern kann, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. MICHELE UFER kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Auftretende Mängel sind stets unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder unter der unten genannten Adresse anzuzeigen und dort ist um Abhilfe zu ersuchen. Die örtliche Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich und erforderlich ist. Sie ist nicht berechtigt, Aussagen zu Schadenersatzansprüchen zu machen und Ansprüche mit Wirkung gegen MICHELE UFER anzuerkennen.

Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet MICHELE UFER innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag schriftlich kündigen. MICHELE UFER informiert über die Pflicht des Kunden, einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen, sowie darüber, dass vor der Kündigung des Reisevertrages (§ 651e BGB) eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen ist, wenn die Abhilfe nicht unmöglich ist oder verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist.

Bei Vorliegen eines Mangels kann der Kunde unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den MICHELE UFER nicht zu vertreten hat. Der Kunde schuldet MICHELE UFER den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, MICHELE UFER auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen, eventuelle Schäden zu vermeiden und gering zu halten. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

Der Kunde hat MICHELE UFER zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein) nicht innerhalb der von MICHELE UFER mitgeteilten Frist erhält.

Anspruchstellung, Ausschlussfrist, Verjährung
Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber MICHELE UFER unter der unten genannten Adresse geltend zu machen. Für die Fristwahrung ist das Datum des Zugangs der Reklamation maßgebend. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Gepäckschäden oder Gepäckverzögerungen sind binnen 7 Tage bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben. Gleichermaßen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder MICHELE UFER gegenüber anzuzeigen.

Reiseleitungen oder Vertretungen von MICHELE UFER im Reisegebiet sind nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Minderung des Reisepreises oder auf Schadensersatz, mit Wirkung für MICHELE UFER anzuerkennen.

Reisevertragliche Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c bis f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und MICHELE UFER Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder MICHELE UFER die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung Diese Frist gilt auch für vertragliche Ansprüche des Kunden auf Grund von Kündigung des Reisevertrages wegen Mangels oder bei höherer Gewalt.

Einreise-, Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
MICHELE UFER informiert Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z.B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Für Angehörige anderer Staaten gibt die zuständige diplomatische Vertretung Auskunft. Die Bekanntgabe der obigen Bestimmungen, wie auch der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente, vor der Buchung einer Reise oder einer Reiseleistung dem Kunden gegenüber, bezieht sich auf den Stand zum Zeitpunkt der Buchung.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit einer Änderung dieser Bestimmungen durch die staatlichen Behörden besteht. MICHELE UFER wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten bemühen, den Kunden von etwaigen Änderungen zu unterrichten. Dem Kunde wird jedoch nahe gelegt, selbst die Nachrichtenmedien bzw. Reisehinweise des Auswärtigen Amtes wegen plötzlich auftretender Änderungen der Bestimmungen in seinem Reiseland zu verfolgen, um sich frühzeitig auf die geänderten Umstände einstellen zu können.

Der Kunde ist verpflichtet, sich über Infektions– und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig zu informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.

Der Kunde ist für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente sowie die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften im Ausland sind einzuhalten. Sollten sich für den Kunden wegen der genannten Vorschriften und Empfehlungen Schwierigkeiten ergeben, die seine Teilnahme an der Reise verhindern oder beeinträchtigen, so ist er deshalb nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag berechtigt. Voraussetzung ist, dass MICHELE UFER seinerseits zur Leistungserbringung in der Lage und bereit ist und die genannten Schwierigkeiten von MICHELE UFER nicht zu vertreten sind.

Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung der oben genannten Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, MICHELE UFER hat seine Hinweispflichten verschuldet nicht erfüllt.

MICHELE UFER haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn er mit der Besorgung vom Kunden beauftragt wurde, es sei denn, dass er die Verzögerung selbst zu vertreten hat.

Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
MICHELE UFER ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss MICHELE UFER diejenige Fluggesellschaft nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht. Gleiches gilt, wenn die Identität wechselt. Die Schwarze Liste der EU (Black List) ist auf der Internetseite http://air-ban.europa.eu einsehbar und wird von der EU ständig aktualisiert.

Abtretungsverbot
Jegliche Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen MICHELE UFER ist ausgeschlossen. Das Abtretungsverbot betrifft sämtliche Ansprüche aus dem Reisevertrag und damit im Zusammenhang stehende Ansprüche sowie Ansprüche aus unerlaubter Handlung und ungerechtfertigter Bereicherung. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der vorbezeichneten Ansprüche des Kunden durch Dritte im eigenen Namen unzulässig.

MICHELE UFER
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